wir alle
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Zweck

§ 2 Zweck

 

2.1.    Zweck des Vereins ist die Förderung der Allgemeinheit, besonders in den Bereichen von Kunst und Kultur (5) in der Gemeinde Groß Laasch und Umgebung, Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes (8) und die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (25).

 

2.2.    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

2.3.    Er erfüllt diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Medien und anderen Einrichtungen oder Personen, die sich im Sinne von Absatz (1) engagieren.

 

2.4.    Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch:

-      Die Gemeinde Groß Laasch soll unter dem Aspekt Kunst und Kultur bekannt gemacht werden.

-      Durch direktes Zusammenwirken der Menschen in der Region mit den Kunst- und Kulturschaffenden aus der Region sollen Kunst- und Kulturverständnis

sowie Meinungsvielfalt und Toleranz gefördert werden.

-      Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art, die dem Satzungszweck entsprechen (z.B. Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Gesprächsforen, Workshops u. ä.).

-      Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen und Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen.

-      Ein Kunst- und Kulturangebot für die Menschen in dieser Region soll erarbeitet werden.

-      Schaffung einer Streuobstwiese mit landschaftsprägenden Obstgehölzen und deren Erhaltung und Pflege

-      Motivierung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit, z.B. durch gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

-      Entfaltung weiterer Aktivitäten im Sinne von Abs. (1).

 

2.5.    Der Verein erarbeitet thematisch abgegrenzte Bereiche. Es entstehen spezielle Arbeitsgruppen, welche sich aus Interessierten zusammensetzen.

Sie arbeiten nach Absprache und nach Bedarf. Die Arbeitsergebnisse werden bei Arbeitstreffen vorgestellt.

 

2.6.     Der Verein verfolgt bei allen Aktivitäten ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.