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Wie bekommen wir Unterstützung ?

Antrag_auf_Gewaehrung_von_Zuwendungen_Amt_LWL_Land
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Hier die Information aus dem Amt Ludwigslust Land

 

 Zuwendungsrichtlinien treten in Kraft 

Amt Ludwigslust-Land, den 17.02.2011

Am 01.01.2011 traten im Amt Ludwigslust-Land und in fast allen amtsangehörigen Gemeinden Zuwendungsrichtlinien in Kraft. Hintergrund ist die Förderung des ehrenamtlichen Engagements, die Anerkennung von Kunst, Kultur und Sport im Rahmen sinnvoller Freizeitgestaltungen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen des Amtsbereiches, die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten. 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht jedoch nicht. Das Amt und die jeweiligen Gemeinden entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zeitpunkt der Antragstellung muss wenigstens einen Monat vor Eintritt des Ereignisses liegen. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist dem zuständigen Fachamt des Amtes Ludwigslust-Land nachzuweisen. Als Verwendungsnachweise sind Originalbelege, ein zahlenmäßiger Nachweis der Einnahmen und Ausgaben sowie ein Sachbericht über die Verwendung der Zuwendung einzureichen. Die Zuwendung wird zurück gefordert, wenn die Zuschüsse nicht vollständig verwendet wurden, wenn der Zuwendungsempfänger sich weigert, Auskünfte zu erteilen, und wenn der Verwendungszweck widerrechtlich geändert wurde.

Die Anträge und Verwendungsnachweise sind auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land unter www.amt-ludwigslust-land.de eingestellt und im Amt Ludwigslust-Land erhältlich.