Unser Dorf soll schöner werden - Unser Dorf hat Zukunft

Bewertungskriterien


1. Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen (bis zu 15 Punkte)

- Stand, Qualität und Umsetzung der gemeindlichen Planungen,
- Lage und Gestaltung der Bau- und Gemeindebedarfsflächen,
- Anbindung, Ausweisung und Gestaltung neuer Wohngebiete,
- Qualität der Ver- und Entsorgungseinrichtungen, insbesondere die Schaffung und
   Nutzung erneuerbarer Energien,
- Schaffung eines positiven Umfelds für die Erweiterung und Neuansiedlung
   landwirt-schaftlicher Betriebsstandorte,
- Gewerbeansiedlungen in Planungsvorhaben, bevorzugte Ausweisung von
   Mischgebieten (dadurch ist die Nutzung bzw. Umnutzung landwirtschaftlicher
   Nebengebäude sowie Wohnen und Arbeiten auf engem Raum möglich) und
- Stabilisierung und Erweiterung schon vorhandener Erwerbsquellen sowie deren
   Berücksichtigung und Einbindung in die weitere wirtschaftliche Entwicklung
 
2. Soziales und kulturelles Leben (bis zu 30 Punkte)
- bürgerschaftliche, kulturelle und soziale Einrichtungen,
- Senioren-, Jugend- und Kinderbetreuung,
- Vereinsleben,
- kulturelle Veranstaltungen,
- Brauchtumspflege,
- Dorffeste,
- Gemeinschaftsaktionen und
- Selbsthilfeleistungen
 
3. Baugestaltung und -entwicklung (bis zu 20 Punkte)
- Zustand von Gebäuden und Anlagen (zum Beispiel Kirche, Schule, Kindergarten,
   Spielflächen),
- Erhaltung, Pflege und Nutzung historischer Bausubstanz,
- Gestaltung der Ortsmitte,
- Außenwerbung,
- Ortsgerechte Umsetzung heutiger Bauformen und Materialien bei
   Um- und Neubauten im Altort und in Neubaugebieten und
- Gestaltung und Einordnung von landwirtschaftlichen Großbauten, Industrie- und
   Gewerbegebieten
 
4. Grüngestaltung und -entwicklung (bis zu 20 Punkten)
- Eingrünung des Dorfes mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Gras- und
   Krautflora,
- Auswahl und Vielfalt der Pflanzen nach Standortbedingungen und Schmuckwert,
- Gestaltung und Pflege der Vor-, Wohn- und Wirtschaftsgärten,
- Einfügung und Anbindung der Gärten an den öffentlichen Bereich,
- herausragende Details der Grüngestaltung (zum Beispiel Haus- bzw. Hofraum,
   Obstgehölze) und
- Erhaltung und Förderung von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
 
5. Ort in der Landschaft (bis zu 15 Punkten)
- Gestaltung des Ortsrandes,
- Einbindung in die Landschaft,
- Erhaltung und Förderung der standortgemäßen Flora und Fauna sowie die
   Förderung des Arten- und Biotopschutzes,
- Landschaftspflegerische Maßnahmen in der Gemarkung und  
   Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe und
- Erhaltung, Pflege und Entwicklung charakteristischer Landschaftsbestandteile
  sowie schutzwürdiger Bereiche